Gemeindeverband Personennahverkehr Unteres Rheintal

Poststraße 2

6850 Dornbirn


Tel. 05572 32300

Fax 05572 32300-50

office@landbusunterland.at www.landbusunterland.at


Anrufsammeltaxi Bregenz – Hofsteig | Lustenau | Rheindelta, kurz „Anrufbus Unterland“


Aktualisiert per 04.11.2022


Teilnahmebedingungen


Der Gemeindeverband Personennahverkehr Unteres Rheintal (im Folgenden kurz „Landbus Unterland“) führt mit den Verbandsgemeinden „Bregenz, Bildstein, Buch, Fußach, Gaißau, Hard, Höchst, Kennelbach, Lauterach, Lustenau, Schwarzach, Wolfurt und der Bahnhof Dornbirn den „Anrufbus Unterland“ durch. Mit dem Partner

„IOKI“ ist eine App-Buchungsmöglichkeit für den „Anrufbus Unterland“ angeboten.


Beschreibung des generellen Ablaufs des Projekts zur Ergänzung des Linienverkehrs

Der leichteren Lesbarkeit halber wurde auf die gleichzeitige Nennung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. Selbstverständlich sind beide Geschlechter einbezogen.


Der Landbus Unterland setzt mit den Partnern die Mikro ÖV Konzepte „Anrufbus Unterland“ um.


Anrufbus Unterland als Ergänzung zum Linienverkehr am Abend und in der Nacht

Seit dem 23. März 2018 holt der neue ANRUFBUS seine Fahrgäste zwischen 20 und 3.00 Uhr bzw. 5.00 Uhr früh an der Haltestelle ab und fährt sie bis nach Hause. Dieses Angebot besteht in den Gemeinden Bregenz, Bildstein, Buch, Fußach, Gaißau, Hard, Höchst, Kennelbach, Lauterach, Lustenau, Schwarzach und Wolfurt. Mit dem Landbus Unterland für mehr Sicherheit und für mehr Flexibilität auch ohne eigenes Auto.


Bestellen, abgeholt und per Kleinbus im Landbus-Design bis nach Hause gebracht werden

Der neue ANRUFBUS macht genau das und erweitert so in den 12 Gemeinden abends und nachts das Angebot von Bus und Bahn. Nach Bestellung per Telefon unter 0676 93 05 110 oder per eigener VVV-APP werden Fahrgäste abends und nachts an Haltestellen und anderen wichtigen Punkten abgeholt. Im Unterschied zum normalen Linienbus bringt der ANRUFBUS sie bis nach Hause.


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Im Regelfall maximal 30 Minuten zwischen Bestellung und Abholung

Der ANRUFBUS ist von Sonntag bis Donnerstag von 20.00 bis 3.00 Uhr in der Früh, Freitag/Samstag sowie vor Feiertagen sogar bis 5.00 Uhr früh unterwegs. Im Regelfall wird eine Fahrt in den nächsten 30 Minuten angeboten, maximal vergehen aber 45 Minuten zwischen Bestellung und Ankunft des Busses an der Abholstelle. Unter der Woche sind zwei bis drei kleine Linienbusse im Einsatz, am Wochenende fahren bis zu fünf Kleinbusse – alle im Landbus-Design, mit Rollstuhl-Stellplatz und mit Allradantrieb.


Attraktive Tarife – 25 % Ermäßigung mit VVV-Ticket

Die Kosten für den Fahrgast bleiben dabei überschaubar: Innerhalb der Region kostet eine Fahrt zwischen 6,80 Euro und 17,60 Euro pro Person. Die Fahrpreise werden nach dem Domino-System des Verkehrsverbunds Vorarlberg berechnet und betragen das Vierfache eines VVV-Vollpreis-Einzeltickets. Wer eine für die jeweilige Region gültige VVV-Zeitfahrkarte besitzt (Tages-/Monats-/ Jahreskarte), fährt 25 Prozent günstiger und lässt sich bereits ab 5,10 Euro vom ANRUFBUS nach Hause bringen. Tageskarten gelten übrigens am Kauftag jeweils bis Betriebsschluss – das heißt also auch bis in den frühen Morgen am Folgetag.


Gemeinsames Projekt von 12 Gemeinden mit dem Landbus Unterland

Finanziert wird der ANRUFBUS im Landbus Unterland über die Gemeinden mit Unterstützung des Landes Vorarlberg. Die politischen VertreterInnen der 12 Gemeinden sehen in diesem neuen Mobilitätsservice einen wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit und zu mehr Lebensqualität für alle, die nachts unterwegs sind. „Der ANRUFBUS verlängert das immer dichter werdende Nachtangebot von Bus und Bahn auf attraktive Art bis vor die Haustüre“ der damit zusammenhängenden Buchungsplattform.


Ab Februar 2019 - Buchung per APP

Zu diesem Zweck haben die Teilnehmer/Fahrgäste die Möglichkeit eine App auf Ihrem Smartphone zu installieren und damit für die Gebiete Bregenz-Hofsteig, Lustenau und Rheindelta Kleinbus-Fahrten zu buchen. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit die Fahrten bei einer Service Hotline per Telefonanruf zu bestellen.


Bei Buchung über die App muss der Kunde Start-und Zielpunkt eingeben, wobei der Startpunkt auch optional über GPS-Koordinaten des Smartphones ermittelt werden kann. Die GPS Koordinaten werden in der App für die Adresssuche verwendet, die GPS-Daten werden nicht gespeichert. Der Nutzer hat die Möglichkeit "Home" und "Work" anzugeben, um diese als Favoriten in der Suche zu verwenden. Es werden zudem die Suchanfragen des Kunden gespeichert.


Ablauf und Teilnahmebedingungen


Für die Teilnahme an einer Fahrt im Rahmen des Projektes gelten nachfolgende Bedingungen:


  1. Registrierung

  2. Download und Nutzung der „Anrufbus-App vom Partner IOKI

  3. Erhebung der Verkehrsmittelnutzung

  4. Fahrberechtigung

    Eine Buchung über die App „Anrufbus“ oder über eine per Telefon bestellte Fahrt berechtigt Sie zur Nutzung des Anrufbus Services.

  5. Haftung

    Eine Haftung von Landbus Unterland ist generell auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Personenschäden haftet im Beförderungsfall unser beauftragtes Taxiunternehmen „Taxi Moritz“ bereits bei leichter Fahrlässigkeit.


    Aus der Beförderung vom Anrufbus ergeben sich keine über die in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten, hinausgehenden Ansprüche gegenüber Landbus Unterland.


  6. Datenverwendung

Der Gemeindeverband Personennahverkehr Unteres Rheintal, Poststraße 2, 6850 Dornbirn, Telefon +43 72 32300 ist die datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne von Artikel 4 Ziffer 7 DSGVO für die Durchführung des Betriebes. Der Partner (IOKI) wird im Auftrag von Landbus Unterland als Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 4 Ziffer 8 DSGVO tätig, mit dem aus Anlass des Betriebs eine Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO geschlossen wurde. Damit der Partner (IOKI) die im Rahmen des Betriebs erforderlichen Auswertungen in unserem Auftrag durchführen kann, stehen Partner (IOKI) die im Rahmen des Betriebs erhobenen Daten zur Verfügung.


Der Landbus Unterland ist berechtigt, vorgenommene Test- und Auswertungsergebnisse für statistische Auswertungen, andere Forschungsprojekte und neue Serviceentwicklungen zu verwenden. Im Falle der Weiterverwendung von Daten wird Landbus Unterland sicherstellen, dass Test-und Auswertungserbnisse keinen Personenbezug aufweisen. Personenbezogene Daten werden zusammenfassend zum Zwecke der Durchführung des Betriebs sowie für statistische Auswertungen, andere Forschungsprojekte und neue Serviceentwicklungen verwendet. Auf Grundlage dieses Datenmaterials ergehen keine automatisierten Entscheidungsfindungen einschließlich Profiling. Die gegenständliche Datenverarbeitung basiert auf Artikel 6 Abs. 1 lit.b und lit.f und Absatz 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), nämlich den Teilnahmebedingungen, allfälligen zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den berechtigten Interessen der Verantwortlichen zur Datenverwendung zu weiteren Zwecken.


Die zu diesem Zweck verarbeiteten Daten werden den nachfolgenden Kategorien von Empfängern im Anlassfall bekannt gegeben: (1) Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, (2) Rechtsvertreter, Gerichte und Verwaltungsbehörden (insbesondere Finanzbehörden) im Anlassfall, (3) Inkassounternehmen zur Einbringlichmachung von offenen Forderungen. Auch besteht von Seiten der Verantwortlichen keine Absicht die gegenständlichen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln.


Personenbezogene Daten die aus diesem Grund erhoben wurden, werden für die Dauer von sieben Jahren gespeichert und dann automatisiert gelöscht, sofern kein besonderer Aufbewahrungsgrund im Einzelfall (z.B. noch laufende zivilgerichtliche Auseinandersetzung) vorliegt, der eine längere Speicherdauer rechtfertigt bzw. erfordert. Sie sind als betroffene Personen berechtigt, folgende Betroffenenrechte gegenüber der Landbus Unterland geltend zu machen: (1) Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), (2) Recht auf Berichtigung und Löschung (Artikel 16 DSGVO), (3) Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO), (4) Recht auf Einschränkung (Artikel 18 DSGVO), (5) Recht auf Datenportabilität (Artikel 20 DSGVO), (6) Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO).

Wenn Sie ein Betroffenenrecht geltend machen möchten, kontaktieren Sie uns. Dazu stehen Ihnen die folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:


Betreff: Geltendmachung Betroffenenrechte

Gemeindeverband Personennahverkehr Unteres Rheintal, Poststraße 2, 6850 Dornbirn, E-Mail: office@landbusunterland.at

Auch sind sie berechtigt, bei behaupteten Verstößen gegen Verpflichtungen nach der DSGVO Beschwerde bei der Datenschutzbehörde gemäß §§ 24ff DSG und Artikel 77ff DSGVO einzureichen


Kontakt: Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at und www.dsb.gv.at


Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie gerne wie folgt kontaktieren: Gemeindeverband Personennahverkehr Unteres Rheintal, Poststraße 2, 6850 Dornbirn, E-Mail: office@landbusunterland.at


BESONDERE BUCHUNGSBEDINGUNGEN FÜR BUCHUNGEN IN DER APPLIKATION ANRUFBUS


Diese Buchungsbedingungen beinhalten die Bedingungen für Buchungen in der Applikation Anrufbus und gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Gemeindeverband Personennahverkehr Unteres Rheintal, Poststraße 2, A-6850 Dornbirn, (im Folgenden "Landbus Unterland" oder "wir"), und Ihnen als Nutzer (nachfolgend "Nutzer" oder "Sie").

Unter dem Namen Anrufbus bietet Landbus Unterland dem Nutzer

  1. die Nutzung der mobilen Smartphone -Applikation Anrufbus (nachfolgend "Applikation") und

  2. die Online-Reservierung von Fahrten an. Die Applikation wird bereitgestellt durch IOKI GmbH. Die Buchung von Fahrten ist unter den nachfolgend beschriebenen Bedingungen möglich.

Wir laden Sie ein, diese Buchungsbedingungen sorgfältig zu lesen, zu drucken und / oder auf einem dauerhaften Datenträger zu speichern, bevor Sie mit der Validierung Ihrer Reservierung fortfahren.


Artikel 1 - Verfügbarkeit des Anrufbus Dienstes


Landbus Unterland bietet derzeit einen Anrufbus-Service in ausgewählten Regionen an.


Wenn Sie außerhalb dieser Regionen auf den Anrufbus-Service zugreifen möchten, erscheint eine Meldung auf dem Bildschirm, die besagt, dass der Service im ausgewählten Bereich nicht verfügbar ist.


Der Anrufbus Unterland ist in den angegebenen Regionen von Sonntag bis Donnerstag zwischen 20 und 3 Uhr, sowie am Freitag, Samstag und vor Feiertagen von 20 bis 5 Uhr verfügbar.


Landbus Unterland behält sich das Recht vor, die Servicegebiete und -zeiten jederzeit zu ändern. Die in der Applikation vorgeschlagenen Fahrten gelten vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit.

Artikel 2 - Anrufbus Reservierung


Die Buchung einer Route durch die Applikation umfasst die unten beschriebenen Schritte und wird nach Ihrer Reservierung wirksam.


Durch die Applikation fragt der Nutzer die Suchmaschine ab, in der er

  1. die Fahrt mit einem Start- und einem Ankunftspunkt sowie

  2. Datum und Uhrzeit auswählt.


Nach dieser Anfrage zeigt die Applikation ein Fahrtangebote an. Der Abfahrts- und der Ankunftsort sowie die Abfahrtszeiten werden durch Klicken auf die Details angezeigt.


Die Bezahlung Ihrer Buchungen erfolgt ausschließlich in Bar beim Lenker am Ende der Fahrt.


Nach Ihrer Reservierung können Sie jederzeit über die Applikation auf diese Reservierung zugreifen.


Artikel 3 - Preise und Zahlungsmethoden


Reisepreise werden in Euro angezeigt und beinhalten alle Steuern, Gebühren und Servicegebühren.


Die Preise können jederzeit geändert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige Tarifänderungen nicht für laufende Buchungen gelten, für die der Nutzer seine Reservierung abgeschlossen hat, es sei denn, es liegt ein klarer Preisfehler vor.


Die Zahlung erfolgt direkt an unser beauftragtes Taxiunternehmen „Taxi Moritz“.


Landbus Unterland behält sich das Recht vor, eine Reservierung von einem Nutzer zu stornieren, wenn aus einer vorherigen Reservierung noch eingemahnte offene Forderungen bestehen.


Artikel 4 - Zeitpläne und Ort der Abfahrt und Ankunft des Anrufbusses


Für jede Buchung sind die Zeit, sowie Abreise- und Ankunftsort in der Applikation anzugeben.


Der Nutzer ist dafür verantwortlich, sich in der Applikation regelmäßig über Änderungen des Abfahrts- und Ankunftsortes sowie der Zeiten des reservierten Anrufbusses zu informieren.


Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die auf der Buchung angegebenen Ankunfts- und Abfahrtszeiten jederzeit geändert werden können.


Es wird empfohlen, dass der Nutzer einige Minuten vor der in der Applikation angegebenen Abfahrtszeit am Abfahrtsort eintrifft.


Wenn der Nutzer nicht am Abfahrtsort zu dem in der Buchung angegebenen Zeitpunkt anwesend ist, kann Landbus Unterland den Transport nicht garantieren.


Artikel 5 - Überprüfen der Gültigkeit Ihrer Buchung durch den Fahrer


Der Name des Nutzers wird mit der Liste der Reservierungen des Fahrers des Anrufbusses verglichen.


Wenn der Nutzer nicht im Besitz einer gültigen Reservierung ist oder wenn der Nutzer falsche Informationen bezüglich seiner Person angegeben hat, kann der Transport des Nutzers verweigert werden.


Artikel 6 - Änderung oder Stornierung der Reservierung


Eine gebuchte Fahrt muss in Anspruch genommen werden.

Der Nutzer hat das Recht, seine Reservierung unter folgenden Bedingungen zu ändern:

  1. Der Nutzer hat das Recht, seine Reservierung zu stornieren, vorausgesetzt, die Stornierung erfolgt spätestens vor der Abreise.

  2. Das Ändern einer Buchung ist nur möglich, wenn bei der neu gewählten Fahrt noch Plätze verfügbar sind.


    Artikel 7 – Haftungsbeschränkung


    Der Nutzer wird informiert und stimmt zu, dass aufgrund der Art des Dienstes der Abfahrts- und Ankunftsort des Anrufbusses sowie der Zeitplan nach Abschluss der Reservierung geändert werden können. Alle Informationen über den Abfahrtsort und die Ankunft des Anrufbusses sowie die Zeiten der Reservierung sind über die Applikation zugänglich.


    Der Nutzer ist dafür verantwortlich, sich in der Applikation regelmäßig über Änderungen des Abfahrts- und Ankunftsortes sowie der Abfahrtszeiten des reservierten Anrufbusses zu informieren.


    Landbus Unterland kann in keiner Weise für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung aller oder eines Teils der im Vertrag vorgesehenen Leistungen haftbar gemacht werden, die entweder auf den Nutzer oder auf die unvorhersehbare und unüberwindbare Tatsache eines Dritten, der nicht Vertragspartei ist, zurückzuführen sind. Dies umfasst Ereignisse, welche Landbus Unterland nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Streik, etc.). Landbus Unterland haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Lenker oder Reiseleiter bekannt gegebene Abfahrtszeit einfinden. Auch besteht keine Haftung für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthalt oder am Abfahrts-/ Zielort.

    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES GEMEINDEVERBAND PERSONENNAHVERKEHR UNTERES RHEINTAL ( I.D.F. KURZ „LANDBUS UNTERLAND“) FÜR ANRUFBUSFAHRTEN


    Geltungsbereich: Die nachstehenden AGB gelten für Anrufsammeltaxifahrten der Landbus Unterland, ausgenommen Skibusse, Schülergelegenheitsverkehr, Schienenersatzverkehr


    1. Buchbar sind Fahrten mit einem Kleinbus inklusive Lenker/in. Das Lenken des Busses durch nicht befugte Personen ist untersagt.


    2. Landbus Unterland haftet für die rechtzeitige Stellung der bestellten fahrbereiten Wagen, soweit dies nicht durch Umstände verhindert wird, welche Landbus Unterland nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Streik, etc.). Landbus Unterland haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Lenker oder Reiseleiter bekannt gegebene Abfahrtszeit einfinden. Weiters haftet Landbus Unterland nicht für Ansprüche von Fahrgästen, welche nicht mitbefördert werden können, weil sie die erforderlichen Personaldokumente nicht bei sich führen. Auch besteht keine Haftung für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthalt oder am Abfahrts-/ Zielort.


    3. Das Fahrzeug darf nur mit der Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die es zugelassen ist.


    4. Handgepäck bzw. Reisegepäck muss derart verpackt sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigung gesichert ist. Auf den Gepäckstücken müssen Name und Adresse des Besitzers haftbar angegeben sein. Die Menge des Reisegepäcks pro Person darf das übliche Maß nicht überschreiten. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in das Fahrzeug verladen werden. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen von der Beförderung als Hand- und Reisegepäck sind Gegenstände: im Einzelgewicht von mehr als 25 Kilogramm, die wegen ihrer Beschaffenheit oder ihres Umfanges nicht verladen werden können, deren Inhalt aus gefährlichen Stoffen besteht. Der Lenker ist berechtigt, sich von dem Inhalt der Gepäckstücke in Gegenwart des Fahrgastes zu überzeugen, wenn begründete Annahme besteht, dass ein Ausschließungsgrund vorliegt. Für Verluste oder Beschädigungen, die auf mangelhafte Verpackung oder auf die besondere Beschaffenheit des Gutes zurückzuführen sind, übernimmt der Unternehmer keine Haftung.


    5. Landbus Unterland haftet nicht für Gepäcksstücke, die nach dem Ausladen aus dem Fahrzeug abhandengekommen sind. Genauso haftet Landbus Unterland nicht für Gepäcksstücke, wenn diese über Nacht im Fahrzeug verbleiben oder vergessen wurden.


    6. Für Verluste, Minderung oder Beschädigung der Gepäckstücke wird im Rahmen der für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen bestehenden Vorschriften gehaftet. Im Haftungsfall tritt Ersatzpflicht durch Landbus Unterland bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch bis zu EUR 200,--pro Gepäckstück ein. Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Reisegepäck sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht.


    7. Die Haftung von Landbus Unterland ist für Schadenersatzansprüche aller Art – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, soweit nicht krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt. Dies gilt nicht für Personenschäden. Wenn ein Fahrgast das Fahrzeug oder dessen Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oder beschädigt, hat der Fahrgast für die Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten, sowie den damit verbundenen eventuellen Verdienstausfall durch Stehzeiten aufzukommen.

    8. Ausgeschlossen von der Beförderung sind

      • Personen, die an einer anzeigepflichtigen Krankheit leiden, oder aus Gründen wie Trunkenheit unangebrachtem Benehmen oder Ähnlichem den anderen Fahrgästen vorhersehbar lästig fallen würden,

        sowie Personen, die andere Fahrgäste durch ihren äußeren Zustand belästigen oder das Fahrzeug verunreinigen könnten,

      • Kinder unter sechs Jahren ohne Begleitperson. Der Lenker ist mit den Pflichten des

        Obsorgeverpflichteten nicht belastet, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist.

      • Personen, die geladene Schusswaffen mit sich führen, ausgenommen dazu

        berechtigte Organe der öffentlichen Sicherheit,

      • Personen, welche die vorgeschriebene Ordnung nicht beachten oder den zu ihrer Aufrechterhaltung getroffenen Anordnungen der Bediensteten der Verkehrsunternehmer nicht Folge leisten.


    9. Das Mitnehmen von Tieren, welcher Art auch immer, ist untersagt. Eine eventuelle Ausnahme obliegt dem Fahrer, sofern durch die Mitnahme des Tieres eine Gefährdung oder Belästigung ausgeschlossen werden kann.

    10. Die gesetzlichen vorgeschriebenen Lenkpausen zur Einhaltung der maximalen Lenkzeit sind dem Lenker zu gewähren.

    11. Der Lenker ist berechtigt von der geplanten Strecke abzuweichen, wenn die Sicherheit dies erfordert.

    12. Über das Öffnen und Schließen der Fenster, die Betätigung der Heizung und Lüftungseinrichtungen entscheidet ausschließlich der Lenker.

    13. Eine Stornierung kann nur über die Buchungs-App („Anrufbus“) oder per Telefonanruf (unter der Nummer 0676 9305 110) bis mindestens 1 Stunde vor Abfahrt zur Kenntnis genommen werden.

    14. Rücktrittsrecht: Wir weisen darauf hin, dass für im Wege des Fernabsatzes (etwa über das Internet) abgeschlossene Personenbeförderungsverträge, bei denen sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen keine Anwendung finden. Unsere Bedingungen über Umbuchungen und Stornierungen bleiben hiervon allerdings unberührt.

    15. Der Fahrpreis kann ausschließlich in Bar am Ende der Fahrt beim Lenker bezahlt werden.

    16. Allfällige Beschwerden hinsichtlich Mängel der Durchführung des Fahrtauftrages sind bei sonstigem Verlust eines Minderungs- oder Schadenersatzanspruchs unverzüglich schriftlich festzuhalten.

    17. Es gilt österreichisches Recht. Es wird österreichische, inländische Gerichtsbarkeit vereinbart. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag das sachlich zuständige Gericht in Wien.

    18. Datenschutz: Unsere Datenschutzerklärung können Sie unter „Datenschutzerklärung_Anrufbus“ einsehen.